Anwartschaftsversicherung
Tarifform der privaten Krankenversicherung. Der Versicherte erhält sich hierdurch das Anrecht, eine vorübergehend ruhende Private Krankenversicherung wieder in vollem Umfang in Kraft zu setzen, zum Beispiel weil vorübergehend eine Versicherungspflicht eintritt oder die versicherte Person sich außerhalb des Geschäftsgebiets des Krankenversicherers aufhält (längerer Auslandsaufenthalt).
Unterschieden wird die kleine Anwartschaftsversicherung, bei der nach Wiederinkraftsetzung keine erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten notwendig sind, und die große Anwartschaftsversicherung, bei der zusätzlich auch das ursprüngliche Eintrittsalter für die Beitragsberechnung erhalten bleibt.
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