Beratungsanlass
Ein Beratungsanlass kann nach
der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen (z. B. komplexe Versicherungsbedingungen, langfristige Verbindlichkeiten, fehlende Vorkenntnisse des VN),
der Person des VN (z. B. erforderliche Personendaten in der Lebensversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung, Verständnis- und Sprachprobleme) oder
der Situation des VN (z. B. Risikoverhältnisse, Versicherungswerte, finanzielle Möglichkeiten) gegeben sein.
Der Anlass entscheidet über Art und Inhalt der zu stellenden Fragen und der Beratung. Er ist gestaltbar und mit dem VN vereinbar. Er kann einmalig oder auch fortlaufend gegeben sein (Folgeberatungen). Der Anlass ist zu dokumentieren (§§ 6, 61 VVG).
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