Erdrutsch
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen (§ 7 der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung – BEH 2000).
Erdrutsche entstehen beispielsweise nach starken Regenfällen. Nicht als Erdrutsch gilt beispielsweise ein Abrutschen von Gestein und Erde durch Bauarbeiten am Hang, da dieses nicht naturbedingt ist.
Erdrutschschäden sind aus den standardmäßigen Bedinungen zur Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung ausgeschlossen, sofern die Senkung nicht durch Leitungswasseraustritt verursacht wurde (z.B. § 6 Abs. 3d VGB 2000).
In den neuesten Hausrat- und Wohngebäude Versicherungsbedingungen sowie in den Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden – BWE 2008 wird Erdrutsch nicht mehr aufgeführt.
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