Forderungsausfall
Eine Forderungsausfall Versicherung deckt das Risiko, dass ein schadenersatzpflichtiger Schädiger finanziell nicht in der Lage ist, den entstandenen Schaden zu ersetzen und auch nicht über eine Private Haftpflichtversicherung verfügt.
Hierfür gelten verschiedene Einschränkungen:
Selbstbeteiligung von zum Beispiel 2.500 EUR.
Es liegt ein rechtskräftiges, vollstreckbares Urteil oder ein entsprechender gerichtlicher Vergleich oder ein notariell beglaubigtes Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel vor.
Der Schädiger muss sowohl zum Zeitpunkt der Schaden verursachenden Handlung, als auch zum Zeitpunkt des gescheiterten Versuchs der Vollstreckung im Inland seinen Wohnsitz gehabt haben.
Der Versicherte kann nachweisen, dass der Haftpflichtanspruch sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach berechtigt ist.
Es handelt sich nicht um einen Anspruch, den ein Sozialversicherungsträger oder Sozialhilfeträger leisten muss.
Es handelt sich nicht um einen Anspruch, für den eine andere Versicherung (Schaden-, Rechtsschutzversicherung) aufkommen kann.
Zinsen sind nicht eingeschlossen.
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