Grobe Fahrlässigkeit
Als Grobe Fahrlässigkeit bezeichnet man, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt worden ist. Damit muss ein Verschulden des Schädigers vorliegen sowie eine fahrlässige Handlung, bei der einfache und grundlegende Regeln außer Acht gelassen worden sind.
In der Sachversicherung (z.B. Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung) sind grob fahrlässig verursachte Schäden in der Regel ausgeschlossen. In der Haftpflichtversicherung genießt der Versicherungsnehmer hingegen auch Schutz vor Ansprüchen, die gegen ihn wegen grob fahrlässig verursachter Schäden gerichtet werden.
Die Regelungen zur Leistungspflicht bei grober Fahrlässigkeit ändern sich durch die VVG-Reform, die seit dem 1.1.2008 für Neukunden und ab dem 1.1.2009 auch für Bestandskunden gilt.
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