Haftpflichtversicherungen
Charakteristikum: Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Aufgabe von Haftpflichtversicherungen ist es, die versicherten (juristischen oder natürlichen) Personen vor finanziellen Nachteilen zu schützen, wenn sie von Dritten auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Mit der wachsenden Anspruchsmentalität ist die Bedeutung des Haftpflicht Versicherungsschutzes insbesondere für Unternehmen aus allen Branchen kontinuierlich gestiegen.
Die Voraussetzungen, unter denen jemand verpflichtet ist, einem anderen Schadenersatz zu leisten, sind in einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen, die man auch als Anspruchs- oder Haftungsgrundlagen bezeichnet, geregelt, z. B in:
§ 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
§ 1 ProdHG (Produkthaftungsgesetz)
§ 22 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
§ 1 UHG (Umwelthaftungsgesetz)
§ 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz)
Soweit die Haftung ein Verschulden (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) voraussetzt, spricht man von Verschuldenshaftung (z. B. § 823 BGB), soweit kein Verschulden vorliegen muss, von verschuldensunabhängiger Haftung (z. B. ProdHG) oder von Gefährdungshaftung (z. B. UHG und WHG).
Der Haftpflichtversicherungsschutz bezieht sich je nach Zuschnitt der jeweiligen Versicherungspolice auf folgende Schadenarten:
Personenschäden, d. h. Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen einschließlich der dadurch verursachten Vermögensschäden,
Sachschäden, d. h. Beschädigung oder Vernichtung von Sachen einschließlich der dadurch verursachten Vermögensschäden,
Vermögensschäden, d. h. Schäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind (sog. reine Vermögensschäden). Vertragserfüllungsansprüche sowie Gewährleistungsansprüche sind nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung, da es sich hier nicht um gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt.
Die Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers besteht darin, die Versicherten von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen. Dies geschieht
bei begründeten Forderungen in der Regel dadurch, dass der Versicherer Schadenersatz leistet, und
bei unbegründeten Forderungen dadurch, dass der Versicherer diese abwehrt und Streitigkeiten mit den Anspruchstellern auf seine Kosten notfalls auch vor Gericht austrägt.
Die wichtigsten Haftpflichtversicherungen für die meisten Unternehmen sind die
Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung,
Umwelthaftpflichtversicherung,
Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung,
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (D&O).
Dienstleistungsunternehmen (z. B. Banken) können zusätzlich auf ihre typischen Haftungsrisiken zugeschnittene Deckungen vereinbaren, z. B. eine allgemeine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Daneben können Unternehmen je nach Branche und abhängig von ihrer Risikostruktur z. B. folgende Versicherungen abschließen, die zwar nicht direkt zur Haftpflichtversicherungssparte gezählt werden, aber in deren Kontext zu sehen sind:
Bodenkaskoversicherung
Produktschutzversicherung
Patenthaftpflichtversicherung
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