Hausrat
Der Hausrat besteht nach VHB der Hausratversicherung aus Sachen, die im Haushalt zur Einrichtung (z.B. Möbel), zum Gebrauch (z.B. Kleidung, Haushaltsgeräte) oder zum Verbrauch (z.B. Lebensmittel) dienen. Weiterhin gehören dazu Bargeld und Wertsachen.
Als Hausrat werden grundsätzlich auch fest in das Gebäude eingefügte Sachen bewertet, die der Versicherungsnehmer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt. Als Gebäudebestandteile werden hingegen individuell angefertigte, nicht serienmäßige Einbaumöbel und -küchen, Teppichboden, Tapeten sowie diejenigen Sachen angesehen, die der Mieter als Ersatz für einen vom Vermieter zur Verfügung gestellten Gebäudebestandteil einfügt (z.B. ein neuer Boiler).
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