Haustiere
Der Versicherungsnehmer hat nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Private Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz als Halter oder Hüter von zahmer Haustiere sowie gezähmten Kleintieren (z.B. Katzen, Wellensittiche, Kaninchen, Meerschweinchen) und Bienen. Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Haftung für Hunde, Rinder, Pferde, sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere (auch exotische Haustiere wie Schlangen u.a.) sowie für Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
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