Kraftfahrtversicherungen
Zu den Kraftfahrtversicherungen zählt die Autoversicherung, die Fahrzeugversicherung (Vollkasko- und Teilkaskoversicherung), die Dienstreisekaskoversicherung und die Insassen Unfallversicherung.
Im industriellen Kfz-Geschäft können für sog. Kfz-Flotten mit mehr als zehn Fahrzeugen besondere Vereinbarungen, z. B. über Stückprämien, getroffen werden. Dies geschieht zumeist über Rahmenverträge. Im Gegensatz zu Einzelverträgen bietet der Rahmenvertrag nicht nur verwaltungstechnische Erleichterungen, sondern auch Deckungserweiterungen, die überwiegend die Fahrzeugversicherung betreffen.
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