Nicht versicherte Sachen (Hausratversicherung)
In der Hausratversicherung gelten folgende Sachen als Nicht versicherte Sachen (Abschnitt A § 6 Abs. 4 VHB 2008)
Gebäudebestandteile bis auf die unter versicherte Sachen genannten Ausnahmen
Kraftfahrzeuge und Anhänger, Teile und Zubehör, bis auf die unter versicherte Sachen genannten Ausnahmen
Luft- und Wasserfahrzeuge bis auf die unter versicherte Sachen genannten Ausnahmen
Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen
Sachen, die durch einen Versicherungsvertrag für Schmucksachen und Pelze im Privatbesitz versichert sind
Sachen in ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räumen, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung) (Abschnitt A § 6 Abs. 3 a) VHB 2008)
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