Tierhalterhaftung
Der Halter eines Tieres unterliegt einer Tierhalterhaftung und haftet für den Schaden, den sein Tier verursacht hat (Gefährdungshaftung).
Ausgenommen sind lediglich Haustiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dienen. Der Tierhalter kann sich von seiner Haftung exkulpieren (befreien), wenn er nachweist, dass er die erforderliche Sorgfalt bei der Aufsicht hat walten lassen oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre.
Durch die Private Haftpflichtversicherung ist diese Haftung für zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere und Bienen mitversichert, aber nicht für Hunde (Hundehalterhaftpflicht Versicherung), Rinder, Pferde (Pferdehalterhaftpflicht Versicherung), sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie bei Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Hierfür sind spezielle Tierhalter Haftpflichtversicherung erforderlich.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Tierhüterhaftung