Die Hausratversicherung verzichtet unter der Voraussetzung, dass eine Mindestversicherungssumme von zum Beispiel 650 EUR pro qm Wohnfläche versichert wird, auf einen Abzug wegen Unterversicherung im Schadenfall (Klausel 7712 – VHB 2000 – Kein Abzug wegen Unterversicherung).