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Verbraucherinformation

Verbraucherinformation

Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Verbraucherinformation bedeutet.

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Verbraucherinformation - Definition

Verbraucherinformation

Versicherungsnehmer müssen über die wesentlichen Bestimmungen und Bedingungen informiert werden, die dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag zu Grunde liegen. In der Verbraucherinformation hat der Versicherer den Versicherungsnehmer schriftlich über Folgendes zu informieren:
Grüner Pfeil nach rechts Name, Anschrift, Rechtsform, Sitz des Versicherers z.B. des Private Krankenversicherung Unternehmens,
Grüner Pfeil nach rechts Beschwerdemöglichkeiten; Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde,
Grüner Pfeil nach rechts Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), die für den Vertrag gelten,
Grüner Pfeil nach rechts Angaben zu Art, Umfang, Fälligkeit der Leistung, sofern dies nicht bereits aus den AVB hervorgeht,
Grüner Pfeil nach rechts Laufzeit des Vertrags,
Grüner Pfeil nach rechts Prämienhöhe, Aufteilung auf ggf. rechtlich selbstständige Einzelverträge, Zahlungsweise, Nebengebühren, Gesamtprämie,
Grüner Pfeil nach rechts Antragsbindefrist,
Grüner Pfeil nach rechts Belehrungen zum Widerrufs- oder Rücktrittsrecht.
Die Verbraucherinformation soll vor Abschluss des Vertrages ausgehändigt werden, sofern nicht sofortiger Versicherungsschutz gewünscht wird (vorläufige Deckungszusage). Wahlweise kann sie auch erst mit der Police zusammen übersandt werden.
Nach Inkrafttreten des neuen VVG am 1.1.2008 haben Versicherer bzw. Versicherungsvermittler über alle Sparten hinweg bestimmte Informationspflichten (§ 1 VVG-InfoV) zu erfüllen.
Darüber hinaus gibt es auch spezielle Informationspflichten in der Krankenversicherung (§ 3 VVG-InfoV) und Informationspflichten in der Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (§ 2 VVG-InfoV).

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