Sozialversicherung
System gesetzlicher Versicherungen, die durch einen Versicherungszwang für bestimmte Personengruppen, gesetzliche Festlegung von Leistungen, Solidaritätsprinzip bei der Erhebung von Beiträgen und grundsätzlich der Erbringung von Sach- statt Geldleistungen gekennzeichnet ist. Neben der Leistungserbringung gehören grundsätzlich auch Vorsorge bzw. Schadenverhütung, Aufklärung u.a. zu den Aufgaben der Sozialversicherung.
Die Zweige der Sozialversicherung in Deutschland sind:
Rentenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung oder Private Krankenversicherung
Unfallversicherung
Pflegeversicherung
Arbeitslosenversicherung
Nächstes Thema in unserem Lexikon Spätschadenproblematik